Die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge trat am 01.04.1991 in Kraft. Seit diesem Datum müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens aber jährlich - durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Wir als Volkswagen Partner verfügen über die geforderte Sachkunde. Gern stellen wir Ihnen den UVV-Prüfbericht aus und bescheinigen Ihnen somit, dass Ihr Fahrzeug den UVV Vorschriften entspricht. Mit der Aushändigung des Prüfberichtes und der dazugehörigen Plakette sind Sie auf der “sicheren Seite”.
Unser Angebot: UVV Prüfung gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29 Prüfung) - ab 29,18 € (Brutto)
Für Kunden der Volkswagen Leasing mit der Dienstleistung „Wartung und Verschleiß” ist dieser Punkt bereits im Vertrag enthalten.
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Die BG Vorschrift finden Sie hier.